AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.   Vertragsabschluss:

 

Der Vermieter vermietet das im Reservierungsantrag bezeichnete Fahrzeug „Giottiline Terry 37S“ Wohnmobil. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter entsprechend den allgemeinen Geschäftsbestimmungen, die Buchungsbestätigung erhalten hat und die Anzahlung für das Fahrzeug in dem genannten Zeitraum laut Buchungsbestätigung geleistet hat. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Nichtraucherfahrzeug.

 

2.   Fälligkeit der Mietzahlung:

 

Nach der Reservierung ist eine Anzahlung, nach dem Zeitraum von 14 Tagen, in Höhe von 20 % des Mietpreises zu entrichten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig.

Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution in Höhe von 1000,00 Euro beim Vermieter vorab als Überweisung auf seinem Konto zu hinterlegen.

 

3.   Welche Leistungen erfüllt der Vermieter:

 

Der Vermieter sorgt für ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug, inklusive zusätzlichem Zubehör.

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Reservierungsantrag und der gültigen Preisliste des Vermieters.

 

Das Fahrzeug ist nach den jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:

 

  • Kfz-Haftpflicht 100 Mio. Euro, bei Personenschäden jedoch auf 12 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt.
  • Vollkasko mit 1000,00 Euro SB je Schadensfall,
  • Teilkasko mit 1000,00 Euro SB je Schadensfall.
  • Schutzbrief inkl.

 

Die Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung sind im Wohnmobil hinterlegt und für die Mieter einsehbar.

 

Die Kautionshinterlegung von 1000,00 Euro entspricht der Selbstbeteiligung für „einen“ verursachten Unfallschaden mit dem Wohnmobil.

 

Der Vermieter übernimmt folgende Leistungen:

 

  • Die gründliche Fahrzeugeinweisung
  • Grundausstattung mit 11l Gas.
  • Kosten für die Wartung, Verschleiß und Öle.
  • Jährliche Hauptuntersuchung
  • Versicherungsgebühren
  • Außenreinigung des Wohnmobils
  • Innenraumdesinfektion des Wohnmobils
  • Regelmäßige Desinfektion der Wasser-/Abwasseranlage

 

Im Mietpreis ist nicht eingeschlossen: Kraftstoffe wie Diesel, AdBlue, Betriebskosten, Reservierungsgebühren, Mautgebühren sowie alle weiteren Kosten die während der Reise anfallen, diese sind ausschließlich vom Mieter des Fahrzeugs zu tragen.

 

4.   Übergabe des Fahrzeugs:

 

Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Zeitpunkt das Wohnmobil „Giottiline Terry 37S“ an den Mieter, am Sitz des Vermieters. Sollten hiervon abweichende Reglungen getroffen werden, müssen diese gesondert vereinbart werden. Bei der Übernahme ist ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen.

 

Durch die Unterzeichnung erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand des Fahrzeugs an.

Der Vermieter ist berechtigt ein von dem bestellten Fahrzeug abweichendes etwa gleichwertiges Fahrzeug innerhalb von drei Tagen zu stellen, wenn das bestellte Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Sollten dadurch erhöhte Nebenkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mieters. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, eine Zahlung nicht erfolgen, wird das Wohnmobil nicht ausgehändigt.

 

5.   Evtl. Reparaturen:

 

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und für seine Erhaltung Sorge zu tragen. Die Abmaße des Wohnmobils sind unbedingt zu beachten.

Die notwendigen Servicekontrollen bei den Tankstopps sind zu beachten. Ölkontrolle, Scheibenwaschanlage, Reifendruck). Hinweise des Bordcomputers sind zu Beachten.

Bei notwendigen Service Arbeiten (ggf. Motoröl, Scheibenwaschanlage etc.) sowie evtl. vorgeschriebenen Wartungs- und Pflege Arbeiten am Fahrzeug, verpflichtet sich der Mieter, sie während seiner Mietzeit ausführen zu lassen. Eine Erstattung der dadurch bedingten Ausfallzeit ist nicht möglich.

 

Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges und die Funktion seiner Einrichtung zu gewährleisten, dürfen bis zur Höhe von 150,00 Euro ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Die Kosten werden dem Mieter gegen Vorlage der Quittung/Rechnung rückerstattet.

Ansonsten ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

 

Reifenschäden (sofern nicht durch fehlerhaftes Reifenmaterial bedingt) gehen zu Lasten des Mieters, ebenso solche Schäden die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist. Ein Reifenwechsel ist nur durch einen Pannendienst oder Fachbetrieb zu gewährleisten.

 

6.   Verkehrsunfälle/Unfall:

 

Der Mieter hat nach einem Unfall immer die Polizei hinzuzuziehen. Ansprüche der Gegenpartei dürfen nicht anerkannt werden. Bei Unfällen und sonstigen Schäden, die eine unmittelbare Weitervermietung des Fahrzeugs in Frage stellen, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Es ist für jeden Unfall ein Unfallprotokoll für die Versicherung auszufüllen.

 

7.   Nutzung:

 

Die Vermietung erfolgt zu Reise- und Wohnzwecken. Eine Untervermietung oder Verleihung ist nicht erlaubt und untersagt. Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag angegebenen Personen gefahren werden, sofern sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das Fahrzeug darf nur in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union laut internationaler Versicherungskarte (Grüne Karte), gefahren werden.

Das Fahrzeug darf nur in Europa benutzt werden. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes.

Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

Fahrten in Kriegs- oder Krisengebieten sind verboten. Auf dem Reservierungsantrag ist das Reiseziel des Mieters anzugeben.

 

Bei Fahrten in Ländern mit mangelhafter Ersatzteilversorgung für das Wohnmobil, ist eine Erstattung der dadurch ggf. bedingten Ausfallzeiten und zusätzlich entstehenden Kosten ausgeschlossen.


Eine Mitnahme von Tieren ist aus Rücksichtnahme auf nachfolgende Gäste mit allergischen Problemen nicht erwünscht. Bei Zuwiderhandlung verfällt die geleistete Kaution.

 

8.   Haftung:

 

  • Vermieter:


Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für die durch Versicherungen nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit zulässig ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt. Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

 

  • Mieter:


Der Mieter haftet für alle den Vermieter entstehenden Schäden, soweit sie nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Bei Unfallschäden beschränkt sich seine maximale Haftung auf den Selbstbeteiligungsbetrag der Vollkaskoversicherung je Schadensfall. Er haftet jedoch unbeschränkt, sofern der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Bei Unfallflucht haftet der Mieter unbeschränkt. Er haftet weiterhin für die Schäden bei Verstoß gegen (Punkt 7. Nutzung) der AGB dieser Bestimmungen.

 

9.   Rückgabe des Fahrzeugs:

 

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug termingerecht am Sitz des Vermieters zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges durch den Mieter berechnet der Vermieter ein zusätzliches Entgelt in Höhe 20,00€ pro angefangene Stunde, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Gesamttagespreis).

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird die Sicherheitsleistung zurückbezahlt, soweit keine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Vermieters besteht. Mängel am Fahrzeug können noch bis zu 48 Stunden nach Rückgabe angezeigt werden. Bei Beschädigung der Inneneinrichtung oder dem Fehlen von Einrichtungsgegenständen werden die Instandsetzungs- bzw. Beschaffungskosten berechnet.

Das Fahrzeug wird vollgetankt und gereinigt übergeben und ist vollgetankt und gereinigt, zurück zu geben.

Ist die Reinigung nicht oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die Reinigungskosten zu zahlen.

Innenreinigung bis zu 100,00 Euro, WC-Reinigung 80,00 Euro.

 

Tanken 50,00 Euro Plus den Kraftstoffkosten nach Tagesaktuellen Preis.

Die Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt aus organisatorischen Gründen am Standort des Vermieters, andere Absprachen bedürfen der Schriftform.


 

10. Rücktritt:

 

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Reservierungsantrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittzeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.


 

 

Die Rücktrittskosten betragen bis zum

 

  • 50 Tag vor Mietbeginn 10 %
  • Vom 49 bis zum 15 Tag vor Mietbeginn 50 %
  • Ab dem 14 bis einen Tag vor Abreise 80 % des Mietpreises
  • Am Tag der Abreise 95 % des Mietpreises.

 

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, wird der volle Reisepreis fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche Mietzins zu entrichten.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

 

11. Mietvoraussetzungen/Mindestalter:

 

Der Mieter muss im Besitz eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses sein. Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 23 Jahre. Führerscheinbesitz der Führerscheinklasse 3, C, C1, C1E, seit mindestens einem Jahr ist Vorrausetzung.

 

12. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters:

 

  • Der Vermieter ist verpflichtet die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen bei den betroffenen Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit das nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.

 

  • Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit dieses für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtpreise in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

 

  • Im Falle einer Nichtleistung gemäß obigem Abschnitt, sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter-gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, die erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

 

  • Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.

 

  • Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

  • Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglisten Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsabschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden.

 

13.  Verluste von z. B. Fahrzeugpapieren, Schlüsseln oder verursachte Schäden.

 

Sofern der Mieter den Verlust von Schlüssel oder Fahrzeugpapieren zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.


Ebenso wird der Zeitaufwand und sonstige Aufwand des Vermieters in Rechnung gestellt, bei verschuldeten Schäden, die im oder am Wohnmobil verursacht wurden.

 

Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 38,00 Euro je Stunde zu entschädigen. Es bleibt dem Mieter vorbehalten, in Eigenleistung den Aufwand des Vermieters zu reduzieren.

 

14.    Technische und optische Veränderungen

 

  • Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
  • Der Mieter ist nicht dazu befugt das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.


15.   GPS Ortung des Fahrzeugs


Das Fahrzeug des Vermieters kann mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vermeidung von Straftaten, zur Lokalisierung bei vermuteter Unterschlagung und bei verspäteter Rückgabe verwendet.


Das Fahrzeug kann mit Systemen zur Fahrzeugortung mit Trackingsystemen ausgestattet sein, um das Fahrzeug im Falle eines Unfalls eines Diebstahls/Unterschlagung zu lokalisieren. Zum Testen des Systems oder aus gegebenen Anlass kann jederzeit eine Abfrage erfolgen, insbesondere aber bei verspäteter Rückgabe.

 

16.    Gerichtsstand:

 

Es ist der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.

 

17.    Schlussklausel:

 

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sind oder durch Änderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung unwirksam werden, führt dies nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien sind verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die der Unwirksamen dem Sinngehalt möglichst nahekommt. Der Mieter versichert durch seine Unterschrift, dass er die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelesen hat und dass sie ihm erläutert worden sind.

 

 

 

Sitz des Unternehmens:


Nelkenstraße 5

26903 Surwold


Mobil 015253238983


E-Mail: info@edgar-greitschus.de

  www.emsland-on-tour.de

 

Edgar Greitschus

Kleinunternehmer nach § 19

 


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